assistara bietet Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Unsere Angebote richten sich an Menschen, die Unterstützung benötigen, um ihren Alltag selbstbestimmt und gleichberechtigt zu gestalten.
Unsere Leistungen sind klar strukturiert, fachlich fundiert und orientieren sich an dem, was im Alltag wirklich gebraucht wird. Dabei behalten wir immer den Menschen im Blick und nicht nur die Leistung.
Unterstützung für dein selbstbestimmtes Leben
Persönliche Assistenz unterstützt erwachsene Menschen dabei, ihren Alltag nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und gleichberechtigt am sozialen Leben teilzuhaben. Die Assistenz orientiert sich am individuellen Bedarf und wird im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht.
Sie umfasst unter anderem Unterstützung im Alltag, bei Freizeitaktivitäten sowie im Familienalltag, wenn du Elternteil bist. Die Begleitung ergänzt den Alltag dort, wo Unterstützung benötigt wird, und stärkt Selbstbestimmung und Handlungsspielräume.
Mehr zur Persönlichen AssistenzUnterstützung für gleichberechtigte Teilhabe in Schule und KITA
Schulbegleitung und Individualbegleitung unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, am Bildungsalltag teilzuhaben. Die Assistenz richtet sich an Kinder, die aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung benötigen, um ihren Alltag in Schule oder KITA selbstbestimmt zu bewältigen.
Die Begleitung orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes und an den jeweiligen Rahmenbedingungen der Schule oder KITA.
Mehr zur Schul- & IndividualbegleitungUnterstützung selbst gestalten
Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung innerhalb der Eingliederungshilfe. Es ermöglicht erwachsenen Menschen, Assistenz selbst zu organisieren und nach eigenen Vorstellungen umzusetzen.
assistara begleitet bei der Nutzung des Persönlichen Budgets und unterstützt bei der Antragstellung sowie bei der Umsetzung der bewilligten Leistungen.
Mehr zum Persönlichen BudgetKlarheit im Antragsprozess
Assistenzleistungen können als Sachleistung oder über das Persönliche Budget finanziert werden. Zuständig ist jeweils der Leistungsträger der Eingliederungshilfe.
Wir unterstützen bei der Klärung des Anspruchs, bei der Antragstellung und bei der Abstimmung der Leistungen, damit Unterstützung verlässlich starten kann.
Wir beraten dich sachlich, verständlich und persönlich.