Unterstützung für gleichberechtigte Teilhabe in Schule und KITA
Schulbegleitung und Individualbegleitung unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Bildungsalltag teilzuhaben. Die Assistenz richtet sich an Kinder, die aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung benötigen, um ihren Alltag in Schule oder KITA zu bewältigen.
Ziel der Begleitung ist es, Teilhabe zu ermöglichen, Orientierung zu geben und Barrieren im Alltag abzubauen. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes und an den jeweiligen Rahmenbedingungen der Schule oder KITA.
Begleitung zeigt sich nicht in festen Programmen, sondern im täglichen Miteinander. Sie ist nah am Kind, aufmerksam und verlässlich.
In der Schule unterstützt die Schulbegleitung dabei, am Unterricht und am sozialen Schulalltag teilzunehmen. Das kann die Orientierung im Schulalltag, Unterstützung bei Arbeitsabläufen, bei Übergängen oder im Miteinander mit anderen Kindern und Jugendlichen umfassen.
Die Schulbegleitung hilft dabei, den Schulalltag überschaubar zu gestalten und eine möglichst selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.
In der KITA begleitet die Individualbegleitung Kinder im Gruppenalltag, beim Spielen, bei gemeinsamen Aktivitäten und bei Übergängen. Die Unterstützung orientiert sich am Entwicklungsstand des Kindes und am Tagesablauf der KITA.
Ziel ist es, Teilhabe im Alltag der Gruppe zu ermöglichen und dem Kind Sicherheit zu geben, ohne Abläufe zu dominieren oder vorzugeben.
Veränderungen im Tagesablauf, neue Gruppen, Ausflüge oder Übergänge können zusätzliche Unterstützung erforderlich machen. In solchen Situationen bietet die Begleitung Orientierung und Stabilität, damit Teilhabe weiterhin selbstbestimmt und gleichberechtigt möglich bleibt.
Schul- oder Individualbegleitung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, um gleichberechtigt am Bildungsalltag teilzuhaben.
Art und Umfang der Begleitung werden im Rahmen einer individuellen Bedarfsermittlung festgelegt.
Schul- und Individualbegleitung werden im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert. Zuständig ist in der Regel der örtliche Leistungsträger (Jugend- oder Sozialamt).
Die Begleitung wird in der Regel als Sachleistung erbracht. Wir unterstützen Eltern bei der Klärung des Anspruchs, bei der Antragstellung und bei der Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Wir beraten dich verständlich, persönlich und ohne Verpflichtung.